Die Stiftungsprojekte können nur zu einem Teil aus den Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert werden. Die Knappertsbusch Stiftung ist damit auf zusätzliche Spenden von Freunden der Stiftung und anderen Spendern angewiesen.
Die Verwaltungskosten können auf Grund der ehrenamtlichen Organisation sehr niedrig gehalten werden. Die Stiftungsgründer finanzieren die Verwaltungskosten in Gänze aus den Erträgen des Stiftungsvermögens. Damit ist gewährleistet, dass alle Spenden zu 100% nur für die satzungsgemäßen Zwecke und Projekte verwendet werden. Wird vom Spender in der Überweisung ein bestimmtes laufendes Projekt benannt, kommt die Zahlung ausschließlich und gänzlich diesem Projekt zu Gute.
Eine laufende Rechnungslegung, die für gemeinnützige rechtsfähige Stiftungen notwendig ist, sowie eine obligatorische staatliche Aufsicht sichern die Einhaltung der satzungsgemäßen Ziele.
Die Stiftung wurde im Dezember 2008 gegründet und unterliegt der ständigen behördlichen Kontrolle.
Die Knappertsbusch Stiftung freut sich über jede Anregung zu ihren Aktivitäten, sie dankt aber auch herzlich für die finanzielle Unterstützung durch Spenden für ihre Projekte.